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Waldbrandschutz-Verordnung tritt in Kraft

Mit 7. April 2020 tritt aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandschutz-Verordnung für den gesamten Bezirk Vöcklabruck in Kraft. Somit ist in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereich das Entzünden eines Feuers sowie das Rauchen strengstens verboten.

Als Gefährdungsbereich gilt jede Fläche die ein Übergreifen eines Bodenfeuers oder ein Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf einen Wald begünstigt.

 

Die Verordnung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2020.

 

Waldbrandschutz-Verordnung

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