Absetzbarkeit von Spenden an die FF

 

SPENDENBEGÜNSTIGUNG NEU (AB 1. JÄNNER 2012)
 
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 76/2011) wurde der Kreis der Organisationen und Einrichtungen, denen eine Spendenbegünstigung erteilt wird bedeutend erweitert. Zusätzlich sind auch freiwillige Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände ab 2012 spendenbegünstigt. 
 
Spenden an solche Organisationen und Einrichtungen - also auch an die FF Redlham - sind abzugsfähig, wenn sie ab dem 1. Jänner 2012 getätigt werden. Davor getätigte Spenden können nicht berücksichtigt werden.
 
Zum Nachweis der Spendenzahlung wird die Feuerwehr Redlham auf Wunsch eine Bestätigung über die Zahlung ausstellen; eine Mitteilung der Sozialversicherungsnummer an die Feuerwehr ist nicht notwendig.
 
Hinweis: Bezirks-, und Abschnittsfeuerwehrkommandos zählen NICHT zu den spendenbegünstigten Organisationen
 
Das Abgabenänderungsgesetz wurde am 8.Juli 2011 im Nationalrat beschlossen.
Finanzministerin Dr. Maria Fekter:  „Das ehrenamtliche Engagement von vielen tausenden Österreichinnen und Österreichern soll durch diesen Beschluss – gerade im europäischen Jahr der Freiwilligkeit – stärker gewürdigt und vor allem gefördert werden. Wir setzen damit ein weiteres klares Signal an die Verantwortungsgesellschaft“