Neues Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Redlham!
Nach rund 2,5 Jahren Planungs- und Bauzeit konnte am Dienstag, 19.Jänner 2021 unser neues LFA-B (Löschfahrzeug mit Bergeausrüstung und Allrad) von der Fa. Rosenbauer in Leonding übernommen werden.
Dieses Fahrzeug wurde bis ins Detail von einer internen Arbeitsgruppe geplant und ist bestens für sämtliche technische und Brandeinsätze ausgerüstet.
In den nächsten Tagen wird die Mannschaft in Kleingruppen unter Einhaltung der Corona Richtlinien bestmöglich eingeschult und das Fahrzeug in den offiziellen Einsatzdienst gestellt.
Eine umfangreiche Beschreibung der Möglichkeiten und Ausrüstung gibt es demnächst auf unserer Homepage.
DANKE für die großzügige Spende
Wir möchten uns recht herzlich bei der Firme NOWA für die großzügige Spende bedanken.
Ein großes Dankeschön für die spontane Spende richtete Kommandant HBI Markus Forstinger an die Verantwortlichen der NOWA Spedition mit den Worten: „Es ist schön, dass unser freiwilliger Einsatz gesehen und gewürdigt wird. Die vorliegende Spende werden wir direkt in das Feuerwehrwesen und somit in die Sicherheit der Redlhamer Bevölkerung investieren. Für die laufende Nachbeschaffung unseres 30 Jahre alten Einsatzfahrzeuges können wir die Spende sehr gut einsetzen.“
Bericht auf schwanenstadt.news
Feuerlöscherüberprüfung 2020
Unser LFB-A2 ist VERKAUFT
!! VERKAUFT !! Auf Grund der Neuanschaffung eines neuen LFA-B steht unser LFB-A2 zum Verkauf. !! VERKAUFT !!
Alle Daten entnehmt bitte unserer Homepage. >> Link zur Beschreibung <<
Branddienst Leistungsprüfung erfolgreich abgelegt!
Waldbrandschutz-Verordnung tritt in Kraft
Mit 7. April 2020 tritt aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandschutz-Verordnung für den gesamten Bezirk Vöcklabruck in Kraft. Somit ist in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereich das Entzünden eines Feuers sowie das Rauchen strengstens verboten.
Als Gefährdungsbereich gilt jede Fläche die ein Übergreifen eines Bodenfeuers oder ein Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf einen Wald begünstigt.
Die Verordnung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2020.